Metzler Schweißtechnik
MetzlerSchweißtechnik 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arndt Metzler Schweißtechnik

§ 1 Allgemeines

 

1.

Nachfolgende Bedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden somit für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.

 

2.

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Kunden Lieferungen an die Kunden vorgehaltlos ausführen.

 

 

§ 1 Haftung für Inhalte

 

1.

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr Übernehmen. Als Dienstanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dienstanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtwidrige Tätigkeit hinweisen.

 

2.

Wegen der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch uns vor. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

1.

Wir haften nicht für Fehler, die sich aus dem vom Kunden/Planverfasser bereitgestellten Unterlagen und Angaben (Zeichnungen, Muster und dgl.) ergeben. Eine Baurechtliche Prüfung/Genehmigung der Baumaßnahme sowie nachbarrechtliche Vereinbarungen ist nicht Auftragsbestandteil. Dies ist in Eigenregie vom Kunden mit dem örtlichen Bauamt/Nachbar abzusprechen. Anfallende Änderungen währen der Bearbeitung mit Zusatzkosten, insbesondere Werkzeug-, Rohstoffkosten-, und Prüfkosten sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.

 

2.

Die Kunden sind 4 Wochen an ihre Bestellung gebunden. Für uns sind diese Bestellungen nur verbindlich, soweit wir diese schriftlich bestätigt oder durch Übersendung der Ware nachkommen. Wir sind berechtigt, Bestellungen der Kunden innerhalb der genannten Bindungsfrist anzunehmen. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Der Kunde ist, auch bei ggf. verspätetem bzw. verzögertem Zugang der Auftragsbestätigung nicht zum Widerruf seiner Bestellung berechtigt.

 

3.

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich.

 

Ebenso sind von uns erteilte Empfehlungen oder erstellte Muster unverbindlich. Für etwaige fehlerhafte oder ungeeignete Empfehlungen haften wir daher nicht.

 

§ 3 Preise/Zahlungen

 

1.

Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich netto ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Gesamtkosten werden im Angebot oder auf der Rechnung brutto ausgewiesen. Kosten für Verpackung, Transport und ggf. Transportversicherung werden gesondert berechnet. Erhebliche Preissteigerungen im Materialeinkauf oder ähnlichem werden bei verspäteter Angebotsannahme/ Auftragsabwicklung angepasst.

 

2.

Soweit nicht anders angegeben sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzüge zu bezahlen. Abschlagszahlungen sind nach Baufortschritt fällig.

 

3. 

Skontoabzüge werden nicht gewährt und bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.

 

§ 4 Lieferung/Lieferfrist/Montage

 

1.

Sind die gelieferten Gegenstände von uns zu montieren, versteht sich die Lieferung frei Baustelle. Mit der Anlieferung an der Baustelle geht die Gefahr auf den Kunden über. In allen Übrigen Fällen erfolgt der Versand durch uns auf Gefahr des Kunden. Auch wenn die Lieferung durch uns erfolgt.

 

2.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Bei Teillieferungen ist ein Rücktritt vom gesamten Vertrag, jedoch wegen Leistungsstörung bei nur Teillieferung, ausgeschlossen. 

 

3.

Die angegebene Lieferzeit ist stets annähernd. Eine bestimmte Gewähr für die Einhaltung kann nicht geleistet werden. Aus der Nichteinhaltung vereinbarter Liefertermine können keine Ansprüche hergeleitet werden.

 

4.

Etwaige angegebene Lieferfristen oder Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware innerhalb etwaiger angegebener Liefertermine oder Fristen an den Spediteur oder eine sonstige mit der Versendung beauftragte Person übergeben ist. Sofern sich die Übergabe aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, gelten die angegebenen Liefertermine und Fristen als eingehalten.

 

5.

Sofern der Kunde mit der Abnahme unserer Leistung ganz oder teilweise in Verzug geraten sollte, so sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Die uns weiter zustehenden gesetzlichen Rechte im Fall des Annahmeverzugs bleiben unberührt.

 

6.

Im Fall des Annahmeverzugs hat der Kunde uns die entstandenen Einlagerungskosten, sowie etwaige Kosten zu erstatten. Wir sind ferner berechtigt, uns zur Lagerung auch eines fachlichen geeigneten Dritten auf Kosten des Kunden zu bedienen.

 

§ 5 Mängelrüge/Gewährleistung

 

1.

Gelieferte Waren/Leistungen sind vom Kunden unverzüglich zu untersuchen und ggf. erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Werden Mängel nicht entsprechend diesen Vorschriften unverzüglich untersucht und angezeigt, sind Gewährleistungsansprüche des Kunden insoweit ausgeschlossen.

 

2.

Bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware durch den Kunden entstanden sind besteht keine Gewährleistung. Gleiches gilt für den so genannten "gewollten Verschleiß".

 

3.

Bei geringfügigen Mängeln (z.B. optische Mängel) ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Dabei liegt eine unerhebliche bzw. geringfügige Vertragswidrigkeit auf jeden Fall dann vor, wenn nur optische Mängel vorliegen oder die Funktionalität der Ware/Leistung nicht beeinträchtigt ist. Der Rücktritt ist ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, alleine oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der Umstand von uns nicht zu vertreten ist und zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Kunde im Annahmeverzug ist.

 

4.

Bei bestehen von Mängeln im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung, Nachbesserung oder Neuherstellung berechtigt. Sofern dies fehlschlagen sollte, ist der Kunde nach seiner Wahl, zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrags berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt jedoch erst nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen.

 

5.

Für Mängel an den von uns ausgeführten Lieferungen/ Leistungen, die auf fehlerhafte Zeichnungen zurückzuführen sind, haften wir nicht. Ebenso sind von uns erteilte Empfehlungen und erstellte Muster unverbindlich.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

 

1.

Gelieferte und montierte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von der Arndt Metzler Schweißtechnik. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und wenn erforderlich auf eigene Kosten ausreichend zu versichern.

 

2.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu untersagen und vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltssache zurückzufordern.

 

§ 7 Haftung

 

1.

Wegen der Verletzung nichtwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch uns vor. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

 

Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche vertraglichen Verpflichtungen zu verstehen, deren Nichteinhaltung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

2.

Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

§ 8 Werkzeuge

 

1.

An unseren Werkzeugen und den von uns hergestellten Werkzeugen, auch soweit wir dieses dem Kunden bereitstellen, behalten wir uns das Eigentum der  Werkzeuge (bis zur vollständigen Bezahlung) vor.

 

2. 

Der Kunde kann erst dann Eigentum an unseren Werkzeugen erwerben, wenn diese vollständig bezahlt sind.

 

3.

Fertigungskosten der Werkzeuge, die speziell für den Kunden angefertigt werden einschließlich der Wartungskosten, sowie der Wiederbeschaffungskosten und der Reparaturkosten für derartige Werkzeuge trägt der Kunde.

 

§ 9 Gerichtsstand

 

1.

Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Lauda-Königshofen.

 

2.

Gerichtsstand ist das für Lauda-Königshofen zuständige Amts- oder Landgericht.

 

§ 10 Kennzeichnung/Aufnahmen

 

1.

Die Arndt Metzler Schweißtechnik ist berechtigt, an seinen Arbeiten ein Firmen- oder sonstiges Kennzeichen anzubringen. Fotoaufnahmen der verschiedenen Projekte bzw. Arbeiten dürfen ohne Zustimmung (auch für Werbezwecke) gemacht und verwendet werden.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

 

1.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

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